AGB
REISEBEDINGUNGEN
1. ABSCHLUSS DES REISEVERTRAGES
Mit Ihrer Reiseanmeldung bieten Sie uns den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an. Die Anmeldung kann schriftlich, mündlich oder fernmündlich vorgenommen werden, Sie erfolgt durch den Anmelder auch für alle weiteren in der Anmeldung mit aufgeführten Teilnehmer, für deren Vertragsverpflichtungen der Anmelder wie für seine eigenen eintritt. Der Vertrag kommt mit der Annahme durch MAZI Travel & Events zustande. Die Annahme selbst bedarf keiner bestimmten Form. Unsere vollständig ausgefüllte Reiseanmeldung, die Sie bei Vertragsabschluss erhalten und unterschreiben ist gleichzeitig Reisebestätigung und Rechnung.
2. BEZAHLUNG
Mit Abschluss des Reisevertrages und Aushändigung des Sicherungsscheins leisten Sie eine Anzahlung von 30% des Reisepreises pro Person. Den Restbetrag entrichten Sie bitte per Überweisung bis 4 Wochen vor Reisantritt oder gegen Aushändigung Ihrer vollständigen Reiseunterlagen ca. 14 Tage vor Reiseantritt in Bar oder per EC-Karte in unserem Büro. Erfolgt die Anmeldung einer Reise kurzfristiger als 14 Tage vor Reisebeginn, ist der gesamte Reisepreis sofort fällig. Sofort zahlbar sind auch Flugtickets, Umbuchungs-, Rücktritts- und Bearbeitungsgebühren.
3. LEISTUNGEN & PREISE
Welche Leistungen vertraglich vereinbart sind, ergibt sich aus den Leistungsbeschreibungen in dieser Webseite und den darauf bezugnehmenden Angaben der Reisebestätigung. Allein die, in dieser Webseite enthaltenen Angaben sind für MAZI Travel & Events bindend. Wir behalten uns jedoch ausdrücklich vor, aus sachlich berechtigten und nicht vorhersehbaren Gründen, vor Vertragsabschluss eine Änderung der Prospektangaben zu erklären, über die wir Sie vor Buchung informieren.
Alle im Webseite ausgewiesenen Preise gelten in Euro und pro Person.
4. LEISTUNGS- & PREISÄNDERUNG
Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsschluss notwendig werden und die von MAZI Travel & Events nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind gestattet, soweit diese nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind. MAZI Travel & Events ist verpflichtet, den Kunden über Leistungsänderungen oder -abweichungen unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Gegebenenfalls bieten wir Ihnen eine kostenlose Umbuchung oder einen kostenlosen Rücktritt an. MAZI Travel & Events behält sich vor, die ausgeschriebenen und bei Buchung bestätigten Preise im Falle der Erhöhung von Beförderungskosten oder der Abgaben für bestimmte Leistungen, wie Hafengebühren oder einer Änderung der für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse, in dem Umfang zu ändern, wie sich deren Erhöhung pro Person bzw. pro Sitzplatz auf den Reisepreis auswirkt, sofern zwischen Vertragsschluss und dem vereinbarten Reisetermin mehr als 4 Monate liegen.
Im Fall einer nachträglichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung hat MAZI Travel & Events den Reisenden unverzüglich davon in Kenntnis zu setzen. In diesem Fall ist der Reisende berechtigt, ohne Gebühren vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn MAZI Travel & Events in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Reisenden aus seinem Angebot anzubieten. Der Reisende hat diese Rechte unverzüglich nach der Erklärung des Reiseveranstalters über die Änderung der Reiseleistung diesem gegenüber seine Forderung geltend zu machen.
5. RÜCKTRITT, UMBUCHUNG, TEILNEHMERWECHSEL
Der Reisende kann jeder Zeit vor Reisebeginn vom Reisevertrag zurücktreten Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei MAZI Travel & Events. Wir empfehlen den Rücktritt schriftlich zu erklären. Tritt der Kunde vom Reisevertrag zurück oder tritt er die Reise ohne Rücktrittserklärung nicht an (z. B. wegen fehlender Ausweispapiere oder verpasster Anschlüsse etc.) erhebt MAZI Travel & Events eine pauschalierte Rücktrittsgebühr. Diese richtet sich nach der Nähe des Rücktritts zum vertraglich vereinbarten Reisedatum und staffelt sich wie folgt:
bis zum 30. Tag vor Reisebeginn = 20 %,
bis zum 22. Tag vor Reisebeginn = 35 %,
bis zum 15. Tag vor Reisebeginn = 45 %,
bis zum 7. Tag vor Reisebeginn = 65 %,
ab dem 6. Tag vor Reisebeginn = 70 %
und bei Nichterscheinen bzw. Stornierung nach der Reise = 80 %.
Dem Reisenden bleibt es unbenommen, dem Reiseveranstalter nachzuweisen, dass diesem kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist als die von ihm geforderte Pauschale.
Für die Bearbeitung von Umbuchungen gleich welcher Art werden bis 30 Tage vor Reiseantritt 25,- Euro pro Reisegast erhoben. Ab dem 29. Tag werden solche Umbuchungen wie ein Rücktritt behandelt und nach obiger Tabelle berechnet.
Bis zum Reisebeginn kann der Reisende verlangen, dass statt seiner ein Dritter In die Rechte und Pflichten aus dem Reisevertrag eintritt MAZI Travel & Events kann dem Eintritt des Dritten widersprechen, wenn dieser den Reiseerfordernissen nicht genügt oder seiner Teilnahme gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen. Der ursprüngliche und neue Reiseteilnehmer haftet MAZI Travel & Events gegenüber gesamtschuldnerisch für den Reisepreis und die durch den Wechsel entstehende Mehrkosten.
5.1. Bis zum Reisebeginn kann sich der Reiseteilnehmer durch eine andere geeignete Person ersetzen lassen. Das Bearbeitungsentgelt beträgt 25,- Euro pro Person. Enthält die Pauschalreise einen Linienfluganteil dann beträgt die Bearbeitungsgebühr bis zu 255,- Euro (je nach Flugtarif). Hinweis: Eine Reihe von Sondertarifen im Flugverkehr erlauben weder eine Umbuchung noch eine Stornierung.
6. NICHT IN ANSPRUCHGENOMMENE LEISTUNG
Nimmt der Reisende einzelne Reiseleistungen infolge vorzeitiger Abreise oder aus anderen zwingenden Gründen nicht in Anspruch, so wird sich MAZI Travel & Events bei den Leistungsträgern um Erstattung der ersparten Aufwendungen bemühen. Diese Pflicht entfällt, wenn es sich um unerhebliche Leistungen handelt oder wenn einer Erstattung gesetzliche oder behördliche Bestimmungen entgegenstehen.
7. RÜCKTRITT UND KÜNDIGUNG DURCH MAZI Travel & Events
kann in folgenden Fällen vor Antritt der Reise vom Reisevertrag zurücktreten oder nach Antritt der Reise den Reisevertrag kündigen.
a) Ohne Einhaltung einer Frist - Wenn der Reisende die Durchführung der Reise ungeachtet eine Abmahnung durch MAZI Travel & Events nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Kündigt MAZI Travel & Events, so behalten wir den Anspruch auf den Reisepreis, lassen uns jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen, die wir aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistungen erlangen, einschließlich der uns durch den Leistungsträger gutgebrachten Beträge.
b) Bis 4 Wochen vor Reiseantritt - Wenn die Durchführung der Reise nach Ausschöpfung aller Möglichkeiten für MAZI Travel & Events nicht zumutbar ist, weil das Buchungsaufkommen für diese Reise so gering ist, dass die uns im Falle der Durchführung der Reise entstehenden Kosten eine Überschreitung der wirtschaftlichen Opfergrenze, bezogen auf diese Reise, bedeuten wurde. Ein Rücktrittsrecht für MAZI Travel & Events besteht jedoch nur, soweit wir die dazu führenden Umstände nicht selbst zu vertreten haben. Wird die Reise aus solch einem Grund abgesagt erhält der Kunde bereits gezahlte Betrage zurück.
8. VERTRAGSAUFHEBUNG WEGEN AUSSERGEWÖHNLICHEN UMSTÄNDEN
Wird die Reise infolge bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl MAZI Travel & Events als auch der Reisende den Vertrag kündigen. Wird der Vertrag gekündigt, so kann MAZI Travel & Events für die bereits erbrachten oder zur Beendigung der Reise noch zu erbringenden Reiseleistungen eine angemessene Entschädigung verlangen. Weiterhin ist MAZI Travel & Events verpflichtet, die notwendigen Maßnahmen zu treten, insbesondere, falls der Vertrag die Rückbeförderung umfasst, den Reisenden zurückzubefördern. Auftretende Mehrkosten für die Rückbeförderung sind von den Parteien je zur Hälfte zu tragen. Im Übrigen fallen die Mehrkosten dem Reisenden zu.
9. HAFTUNG VON MAZI Travel & Events
Der Reiseveranstalter haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns für: a. Die gewissenhafte Reisevorbereitung
b) Die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger.
c) Die Richtigkeit der Beschreibung aller im Prospekt angegebenen Reiseleistungen, sofern wir nicht gemäß Ziff. 3 vor der Buchung eine Änderung der Prospektangaben erklärt haben.
d) Die ordnungsgemäße Erbringung aller vereinbarten Leistungen.
MAZI Travel & Events haftet für ein Verschulden der mit der Leistungserbringung beauftragten Personen. Wird im Rahmen einer Reise oder zusätzlich zu dieser eine Beförderung im Linienverkehr erbracht und dem Reisenden hierfür ein entsprechendes Beförderungsdokument übergeben, so erbringt MAZI Travel & Events, insoweit Fremdleistungen, sofern er in der Reiseausschreibung ausdrücklich darauf hinweist. Wir haften daher nicht für die Erbringung der Beförderungsleistung selbst. Eine etwaige Haftung regelt sich in diesem Fall nach den Beförderungsbestimmungen dieses Unternehmens, auf die wir hiermit ausdrücklich hinweisen und die wir Ihnen auf Wunsch zugänglich machen.
10. GEWÄHRLEISTUNG
a) Abhilfe
Wird die Reise nicht vertragsgemäß erbracht, so kann der Reisende Abhilfe verlangen. MAZI Travel & Events kann die Abhilfe verweigern, wenn sie einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert. MAZI kann auch in der Form Abhilfe schaffen, dass eine gleichwertige Ersatzleistung angeboten wird.
b) Minderung des Reisepreises
Für die Dauer einer nicht vertragsgemäßen Erbringung der Reise kann der Reisende eine entsprechende Herabsetzung des Reisepreises verlangen (Minderung). Der Reisepreis ist in dem Verhältnis herabzusetzen, in welchem der Wert der Reise zur Zeit des Verkaufs in mangelfreiem Zustand zu dem wirklichen Wert gestanden haben würde. Die Minderung tritt nicht ein, soweit es der Reisende schuldhaft unterlässt, den Mangel anzuzeigen. Werden Umstände bemängelt, die nach den, vor Oft geltenden gesetzlichen Bestimmungen nicht als Mangel geltend gemacht werden können, ist eine Minderung ausgeschlossen.
c) Kündigung des Vertrages
Wird eine Reise infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt und leistet MAZI Travel & Events innerhalb einer angemessenen Frist keine Abhilfe, so kann der Reisende im Rahmen der rechtlichen Bestimmungen den Vertrag kündigen. Gleiches gilt, wenn dem Reisenden die Reise infolge eines Mangels aus wichtigem, MAZI Travel & Events erkennbaren Grund nicht zuzumuten ist. Der Bestimmung einer Frist für die Abhilfe bedarf es nur dann nicht, wenn Abhilfe unmöglich ist oder von MAZI Travel & Events verweigert wird oder wenn die Kündigung des Vertrages durch ein besonderes Interesse des Reisenden gerechtfertigt wird. Der Reisende schuldet MAZI Travel & Events dann den Anteil des Reisepreises, der auf die in Anspruch genommenen Leistungen entfällt.
d) Schadenersatz
Der Reisende kann ungeachtet der Minderung oder Kündigung Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen, es sei denn, der Mangel der Reise beruht auf einem Umstand, den MAZI Travel & Events nicht zu vertreten hat.
11. BESCHRÄNKUNG DER HAFTUNG
11.1. Die vertragliche Haftung von MAZI Travel & Events für Schäden, die keine Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt:
a) soweit ein Schaden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder
b) soweit MAZI Travel & Events für einen dem Reisenden entstandenen Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.
Für alle Schadensersatzansprüche des Kunden gegen MAZI Travel & Events aus unerlaubter Handlung, die nicht auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit beruhen, haftet MAZI Travel & Events bei Sachschäden bis 4100,- Euro; übersteigt der dreifache Reisepreis diese Summe ist die Haftung für Sachschäden auf die Höhe des dreifachen Reisepreises beschränkt. Diese Haftungshöchstsummen gelten je Reisenden und Reise.
Dem Kunden wird in diesem Zusammenhang im eigenen Interesse der Abschluss einer Reiseunfall- und Reisegepäck - Versicherung empfohlen
MAZI Travel & Events haftet nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z.B. Tagesausflüge usw.) und die in der Reiseausschreibung ausdrücklich als Fremdleistungen gekennzeichnet sind.
Ein Schadensersatzanspruch gegen MAZI Travel & Events ist insoweit beschränkt oder ausgeschlossen, als aufgrund internationaler Obereinkommen oder auf solchen beruhenden gesetzlichen Vorschriften, die auf die von einem Leistungsträger zu erbringende Leistung anzuwenden ist, ein Anspruch auf Schadensersatz gegen den Leistungsträger nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen geltend gemacht werden kann oder unter bestimmten Voraussetzungen ausgeschlossen ist.
12. MITWIRKUNGSPFLICHT
Der Reisende ist verpflichtet, bei auftretenden Leistungsstörungen oder Mängeln im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, eventuelle Schäden zu vermeiden oder gering zu halten. Der Reisende ist insbesondere verpflichtet, seine Beanstandungen unverzüglich der örtlichen Reiseleitung mitzuteilen. Diese ist beauftragt, für Abhilfe zu sorgen, soweit dies möglich ist. Ist dies innerhalb einer angemessenen Frist nicht oder nur bedingt möglich, empfehlen wir dem Reisegast, sich dies von der örtlichen Reiseleitung schriftlich bestätigen zu lassen. Unterlässt es der Reisende schuldhaft, einen Mangel anzuzeigen, so tritt ein Anspruch auf Minderung nicht ein.
13. AUSSCHLUSS VON ANSPRÜCHEN
Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise hat der Reisende innerhalb eines Monates nach vertraglich vorgesehener Beendigung der Reise gegenüber MAZI Travel & Events geltend zu machen. Nach Ablauf der Frist kann der Reisende Ansprüche nur geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert worden ist. Vertragliche Ansprüche des Reisenden verjähren in einem Jahr. Die Verjährung beginnt mit dem Tag, an dem die Reise dem Vertrag nach enden sollte. Hat der Reisende Ansprüche geltend gemacht, so ist die Verjährung bis zu dem Tag gehemmt, an dem MAZI Travel & Events die Ansprüche schriftlich zurückweist. Die Verjährung tritt frühestens 3 Monate nach dem Ende der Hemmung ein.
14. REISEVERSICHERUNGEN
Die, in diesem Prospekt ausgeschriebenen Reisepreise enthalten keine Reiseversicherungen. Wir empfehlen Ihnen daher dringend den Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung und beraten Sie zu darüberhinausgehenden Möglichkeiten gem. Informationsmaterial erhalten Sie auf Anfrage in unserem Büro. Sollte ein Versicherungsfall eintreten, wenden Sie sich bitte direkt an die entsprechende Versicherungsgesellschaft. MAZI Travel & Events tritt hier ausschließlich als Vermittler auf und ist mit der Schadensregulierung nicht befasst.
15. REISEGEPÄCK
Der Reisende hat sein Gepäck mit der vollständigen Heimatadresse zu versehen. Bei Schäden am Gepäck oder Verluste ist dieses noch vor Ort unverzüglich anzuzeigen und schriftlich zu dokumentieren. Gern sind wir Ihnen dann bei der Regulierung der Schäden behilflich. Wir empfehlen den Abschluss einer Reisegepäckversicherung.
16. PASS-, VISA- und GESUNDHEITSVORSCHRIFTEN
HELLAS-REISEN steht dafür ein, deutsche Staatsangehörige über Pass-, Visa- und Gesundheitsbestimmungen des Ziellandes sowie deren eventuelle Änderungen vor Reiseantritt zu unterrichten. Angehörige anderer Staaten erkundigen sich bitte bei den zuständigen Konsulaten. Der Reisende ist für die Einhaltung aller für die Durchführung der Reise wichtigen Vorschriften selbst verantwortlich. Alle Nachteile, insbesondere die Zahlung von Rücktrittskosten, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu seinen Lasten, ausgenommen wenn sie durch eine schuldhafte Falsch- oder Nichtinformation des Reiseveranstalters bedingt sind.
17. UNWIRKSAMKEIT EINZELNER BESTIMMUNGEN
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge
18. GERICHTSSTAND:
Klagen gegen MAZI Travel & Events sind an dessen Sitz zu erheben. Für Klagen gegen den Reisenden ist der Wohnsitz des Reisenden maßgeblich.
Wichtiger Reisehinweis: Der Reisende sollte sich über Infektions- und Impfschutz sowie andere Prophylaxe Maßnahmen rechtzeitig Informieren; ggf. sollte ärztlicher Rat zu Thrombose - und anderen Gesundheitsrisiken eingeholt werden. Auf allgemeine Informationen, insbesondere bei den Gesundheitsämtern, reisemedizinisch erfahrenen Ärzten, Tropenmedizinern, reisemedizinischen Informationsdiensten oder der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung wird verwiesen.
REISEBEDINGUNGEN
1. ABSCHLUSS DES REISEVERTRAGES
Mit Ihrer Reiseanmeldung bieten Sie uns den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an. Die Anmeldung kann schriftlich, mündlich oder fernmündlich vorgenommen werden, Sie erfolgt durch den Anmelder auch für alle weiteren in der Anmeldung mit aufgeführten Teilnehmer, für deren Vertragsverpflichtungen der Anmelder wie für seine eigenen eintritt. Der Vertrag kommt mit der Annahme durch MAZI Travel & Events zustande. Die Annahme selbst bedarf keiner bestimmten Form. Unsere vollständig ausgefüllte Reiseanmeldung, die Sie bei Vertragsabschluss erhalten und unterschreiben ist gleichzeitig Reisebestätigung und Rechnung.
2. BEZAHLUNG
Mit Abschluss des Reisevertrages und Aushändigung des Sicherungsscheins leisten Sie eine Anzahlung von 30% des Reisepreises pro Person. Den Restbetrag entrichten Sie bitte per Überweisung bis 4 Wochen vor Reisantritt oder gegen Aushändigung Ihrer vollständigen Reiseunterlagen ca. 14 Tage vor Reiseantritt in Bar oder per EC-Karte in unserem Büro. Erfolgt die Anmeldung einer Reise kurzfristiger als 14 Tage vor Reisebeginn, ist der gesamte Reisepreis sofort fällig. Sofort zahlbar sind auch Flugtickets, Umbuchungs-, Rücktritts- und Bearbeitungsgebühren.
3. LEISTUNGEN & PREISE
Welche Leistungen vertraglich vereinbart sind, ergibt sich aus den Leistungsbeschreibungen in dieser Webseite und den darauf bezugnehmenden Angaben der Reisebestätigung. Allein die, in dieser Webseite enthaltenen Angaben sind für MAZI Travel & Events bindend. Wir behalten uns jedoch ausdrücklich vor, aus sachlich berechtigten und nicht vorhersehbaren Gründen, vor Vertragsabschluss eine Änderung der Prospektangaben zu erklären, über die wir Sie vor Buchung informieren.
Alle im Webseite ausgewiesenen Preise gelten in Euro und pro Person.
4. LEISTUNGS- & PREISÄNDERUNG
Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsschluss notwendig werden und die von MAZI Travel & Events nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind gestattet, soweit diese nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind. MAZI Travel & Events ist verpflichtet, den Kunden über Leistungsänderungen oder -abweichungen unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Gegebenenfalls bieten wir Ihnen eine kostenlose Umbuchung oder einen kostenlosen Rücktritt an. MAZI Travel & Events behält sich vor, die ausgeschriebenen und bei Buchung bestätigten Preise im Falle der Erhöhung von Beförderungskosten oder der Abgaben für bestimmte Leistungen, wie Hafengebühren oder einer Änderung der für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse, in dem Umfang zu ändern, wie sich deren Erhöhung pro Person bzw. pro Sitzplatz auf den Reisepreis auswirkt, sofern zwischen Vertragsschluss und dem vereinbarten Reisetermin mehr als 4 Monate liegen.
Im Fall einer nachträglichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung hat MAZI Travel & Events den Reisenden unverzüglich davon in Kenntnis zu setzen. In diesem Fall ist der Reisende berechtigt, ohne Gebühren vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn MAZI Travel & Events in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Reisenden aus seinem Angebot anzubieten. Der Reisende hat diese Rechte unverzüglich nach der Erklärung des Reiseveranstalters über die Änderung der Reiseleistung diesem gegenüber seine Forderung geltend zu machen.
5. RÜCKTRITT, UMBUCHUNG, TEILNEHMERWECHSEL
Der Reisende kann jeder Zeit vor Reisebeginn vom Reisevertrag zurücktreten Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei MAZI Travel & Events. Wir empfehlen den Rücktritt schriftlich zu erklären. Tritt der Kunde vom Reisevertrag zurück oder tritt er die Reise ohne Rücktrittserklärung nicht an (z. B. wegen fehlender Ausweispapiere oder verpasster Anschlüsse etc.) erhebt MAZI Travel & Events eine pauschalierte Rücktrittsgebühr. Diese richtet sich nach der Nähe des Rücktritts zum vertraglich vereinbarten Reisedatum und staffelt sich wie folgt:
bis zum 30. Tag vor Reisebeginn = 20 %,
bis zum 22. Tag vor Reisebeginn = 35 %,
bis zum 15. Tag vor Reisebeginn = 45 %,
bis zum 7. Tag vor Reisebeginn = 65 %,
ab dem 6. Tag vor Reisebeginn = 70 %
und bei Nichterscheinen bzw. Stornierung nach der Reise = 80 %.
Dem Reisenden bleibt es unbenommen, dem Reiseveranstalter nachzuweisen, dass diesem kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist als die von ihm geforderte Pauschale.
Für die Bearbeitung von Umbuchungen gleich welcher Art werden bis 30 Tage vor Reiseantritt 25,- Euro pro Reisegast erhoben. Ab dem 29. Tag werden solche Umbuchungen wie ein Rücktritt behandelt und nach obiger Tabelle berechnet.
Bis zum Reisebeginn kann der Reisende verlangen, dass statt seiner ein Dritter In die Rechte und Pflichten aus dem Reisevertrag eintritt MAZI Travel & Events kann dem Eintritt des Dritten widersprechen, wenn dieser den Reiseerfordernissen nicht genügt oder seiner Teilnahme gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen. Der ursprüngliche und neue Reiseteilnehmer haftet MAZI Travel & Events gegenüber gesamtschuldnerisch für den Reisepreis und die durch den Wechsel entstehende Mehrkosten.
5.1. Bis zum Reisebeginn kann sich der Reiseteilnehmer durch eine andere geeignete Person ersetzen lassen. Das Bearbeitungsentgelt beträgt 25,- Euro pro Person. Enthält die Pauschalreise einen Linienfluganteil dann beträgt die Bearbeitungsgebühr bis zu 255,- Euro (je nach Flugtarif). Hinweis: Eine Reihe von Sondertarifen im Flugverkehr erlauben weder eine Umbuchung noch eine Stornierung.
6. NICHT IN ANSPRUCHGENOMMENE LEISTUNG
Nimmt der Reisende einzelne Reiseleistungen infolge vorzeitiger Abreise oder aus anderen zwingenden Gründen nicht in Anspruch, so wird sich MAZI Travel & Events bei den Leistungsträgern um Erstattung der ersparten Aufwendungen bemühen. Diese Pflicht entfällt, wenn es sich um unerhebliche Leistungen handelt oder wenn einer Erstattung gesetzliche oder behördliche Bestimmungen entgegenstehen.
7. RÜCKTRITT UND KÜNDIGUNG DURCH MAZI Travel & Events
kann in folgenden Fällen vor Antritt der Reise vom Reisevertrag zurücktreten oder nach Antritt der Reise den Reisevertrag kündigen.
a) Ohne Einhaltung einer Frist - Wenn der Reisende die Durchführung der Reise ungeachtet eine Abmahnung durch MAZI Travel & Events nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Kündigt MAZI Travel & Events, so behalten wir den Anspruch auf den Reisepreis, lassen uns jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen, die wir aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistungen erlangen, einschließlich der uns durch den Leistungsträger gutgebrachten Beträge.
b) Bis 4 Wochen vor Reiseantritt - Wenn die Durchführung der Reise nach Ausschöpfung aller Möglichkeiten für MAZI Travel & Events nicht zumutbar ist, weil das Buchungsaufkommen für diese Reise so gering ist, dass die uns im Falle der Durchführung der Reise entstehenden Kosten eine Überschreitung der wirtschaftlichen Opfergrenze, bezogen auf diese Reise, bedeuten wurde. Ein Rücktrittsrecht für MAZI Travel & Events besteht jedoch nur, soweit wir die dazu führenden Umstände nicht selbst zu vertreten haben. Wird die Reise aus solch einem Grund abgesagt erhält der Kunde bereits gezahlte Betrage zurück.
8. VERTRAGSAUFHEBUNG WEGEN AUSSERGEWÖHNLICHEN UMSTÄNDEN
Wird die Reise infolge bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl MAZI Travel & Events als auch der Reisende den Vertrag kündigen. Wird der Vertrag gekündigt, so kann MAZI Travel & Events für die bereits erbrachten oder zur Beendigung der Reise noch zu erbringenden Reiseleistungen eine angemessene Entschädigung verlangen. Weiterhin ist MAZI Travel & Events verpflichtet, die notwendigen Maßnahmen zu treten, insbesondere, falls der Vertrag die Rückbeförderung umfasst, den Reisenden zurückzubefördern. Auftretende Mehrkosten für die Rückbeförderung sind von den Parteien je zur Hälfte zu tragen. Im Übrigen fallen die Mehrkosten dem Reisenden zu.
9. HAFTUNG VON MAZI Travel & Events
Der Reiseveranstalter haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns für: a. Die gewissenhafte Reisevorbereitung
b) Die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger.
c) Die Richtigkeit der Beschreibung aller im Prospekt angegebenen Reiseleistungen, sofern wir nicht gemäß Ziff. 3 vor der Buchung eine Änderung der Prospektangaben erklärt haben.
d) Die ordnungsgemäße Erbringung aller vereinbarten Leistungen.
MAZI Travel & Events haftet für ein Verschulden der mit der Leistungserbringung beauftragten Personen. Wird im Rahmen einer Reise oder zusätzlich zu dieser eine Beförderung im Linienverkehr erbracht und dem Reisenden hierfür ein entsprechendes Beförderungsdokument übergeben, so erbringt MAZI Travel & Events, insoweit Fremdleistungen, sofern er in der Reiseausschreibung ausdrücklich darauf hinweist. Wir haften daher nicht für die Erbringung der Beförderungsleistung selbst. Eine etwaige Haftung regelt sich in diesem Fall nach den Beförderungsbestimmungen dieses Unternehmens, auf die wir hiermit ausdrücklich hinweisen und die wir Ihnen auf Wunsch zugänglich machen.
10. GEWÄHRLEISTUNG
a) Abhilfe
Wird die Reise nicht vertragsgemäß erbracht, so kann der Reisende Abhilfe verlangen. MAZI Travel & Events kann die Abhilfe verweigern, wenn sie einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert. MAZI kann auch in der Form Abhilfe schaffen, dass eine gleichwertige Ersatzleistung angeboten wird.
b) Minderung des Reisepreises
Für die Dauer einer nicht vertragsgemäßen Erbringung der Reise kann der Reisende eine entsprechende Herabsetzung des Reisepreises verlangen (Minderung). Der Reisepreis ist in dem Verhältnis herabzusetzen, in welchem der Wert der Reise zur Zeit des Verkaufs in mangelfreiem Zustand zu dem wirklichen Wert gestanden haben würde. Die Minderung tritt nicht ein, soweit es der Reisende schuldhaft unterlässt, den Mangel anzuzeigen. Werden Umstände bemängelt, die nach den, vor Oft geltenden gesetzlichen Bestimmungen nicht als Mangel geltend gemacht werden können, ist eine Minderung ausgeschlossen.
c) Kündigung des Vertrages
Wird eine Reise infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt und leistet MAZI Travel & Events innerhalb einer angemessenen Frist keine Abhilfe, so kann der Reisende im Rahmen der rechtlichen Bestimmungen den Vertrag kündigen. Gleiches gilt, wenn dem Reisenden die Reise infolge eines Mangels aus wichtigem, MAZI Travel & Events erkennbaren Grund nicht zuzumuten ist. Der Bestimmung einer Frist für die Abhilfe bedarf es nur dann nicht, wenn Abhilfe unmöglich ist oder von MAZI Travel & Events verweigert wird oder wenn die Kündigung des Vertrages durch ein besonderes Interesse des Reisenden gerechtfertigt wird. Der Reisende schuldet MAZI Travel & Events dann den Anteil des Reisepreises, der auf die in Anspruch genommenen Leistungen entfällt.
d) Schadenersatz
Der Reisende kann ungeachtet der Minderung oder Kündigung Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen, es sei denn, der Mangel der Reise beruht auf einem Umstand, den MAZI Travel & Events nicht zu vertreten hat.
11. BESCHRÄNKUNG DER HAFTUNG
11.1. Die vertragliche Haftung von MAZI Travel & Events für Schäden, die keine Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt:
a) soweit ein Schaden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder
b) soweit MAZI Travel & Events für einen dem Reisenden entstandenen Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.
Für alle Schadensersatzansprüche des Kunden gegen MAZI Travel & Events aus unerlaubter Handlung, die nicht auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit beruhen, haftet MAZI Travel & Events bei Sachschäden bis 4100,- Euro; übersteigt der dreifache Reisepreis diese Summe ist die Haftung für Sachschäden auf die Höhe des dreifachen Reisepreises beschränkt. Diese Haftungshöchstsummen gelten je Reisenden und Reise.
Dem Kunden wird in diesem Zusammenhang im eigenen Interesse der Abschluss einer Reiseunfall- und Reisegepäck - Versicherung empfohlen
MAZI Travel & Events haftet nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z.B. Tagesausflüge usw.) und die in der Reiseausschreibung ausdrücklich als Fremdleistungen gekennzeichnet sind.
Ein Schadensersatzanspruch gegen MAZI Travel & Events ist insoweit beschränkt oder ausgeschlossen, als aufgrund internationaler Obereinkommen oder auf solchen beruhenden gesetzlichen Vorschriften, die auf die von einem Leistungsträger zu erbringende Leistung anzuwenden ist, ein Anspruch auf Schadensersatz gegen den Leistungsträger nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen geltend gemacht werden kann oder unter bestimmten Voraussetzungen ausgeschlossen ist.
12. MITWIRKUNGSPFLICHT
Der Reisende ist verpflichtet, bei auftretenden Leistungsstörungen oder Mängeln im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, eventuelle Schäden zu vermeiden oder gering zu halten. Der Reisende ist insbesondere verpflichtet, seine Beanstandungen unverzüglich der örtlichen Reiseleitung mitzuteilen. Diese ist beauftragt, für Abhilfe zu sorgen, soweit dies möglich ist. Ist dies innerhalb einer angemessenen Frist nicht oder nur bedingt möglich, empfehlen wir dem Reisegast, sich dies von der örtlichen Reiseleitung schriftlich bestätigen zu lassen. Unterlässt es der Reisende schuldhaft, einen Mangel anzuzeigen, so tritt ein Anspruch auf Minderung nicht ein.
13. AUSSCHLUSS VON ANSPRÜCHEN
Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise hat der Reisende innerhalb eines Monates nach vertraglich vorgesehener Beendigung der Reise gegenüber MAZI Travel & Events geltend zu machen. Nach Ablauf der Frist kann der Reisende Ansprüche nur geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert worden ist. Vertragliche Ansprüche des Reisenden verjähren in einem Jahr. Die Verjährung beginnt mit dem Tag, an dem die Reise dem Vertrag nach enden sollte. Hat der Reisende Ansprüche geltend gemacht, so ist die Verjährung bis zu dem Tag gehemmt, an dem MAZI Travel & Events die Ansprüche schriftlich zurückweist. Die Verjährung tritt frühestens 3 Monate nach dem Ende der Hemmung ein.
14. REISEVERSICHERUNGEN
Die, in diesem Prospekt ausgeschriebenen Reisepreise enthalten keine Reiseversicherungen. Wir empfehlen Ihnen daher dringend den Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung und beraten Sie zu darüberhinausgehenden Möglichkeiten gem. Informationsmaterial erhalten Sie auf Anfrage in unserem Büro. Sollte ein Versicherungsfall eintreten, wenden Sie sich bitte direkt an die entsprechende Versicherungsgesellschaft. MAZI Travel & Events tritt hier ausschließlich als Vermittler auf und ist mit der Schadensregulierung nicht befasst.
15. REISEGEPÄCK
Der Reisende hat sein Gepäck mit der vollständigen Heimatadresse zu versehen. Bei Schäden am Gepäck oder Verluste ist dieses noch vor Ort unverzüglich anzuzeigen und schriftlich zu dokumentieren. Gern sind wir Ihnen dann bei der Regulierung der Schäden behilflich. Wir empfehlen den Abschluss einer Reisegepäckversicherung.
16. PASS-, VISA- und GESUNDHEITSVORSCHRIFTEN
HELLAS-REISEN steht dafür ein, deutsche Staatsangehörige über Pass-, Visa- und Gesundheitsbestimmungen des Ziellandes sowie deren eventuelle Änderungen vor Reiseantritt zu unterrichten. Angehörige anderer Staaten erkundigen sich bitte bei den zuständigen Konsulaten. Der Reisende ist für die Einhaltung aller für die Durchführung der Reise wichtigen Vorschriften selbst verantwortlich. Alle Nachteile, insbesondere die Zahlung von Rücktrittskosten, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu seinen Lasten, ausgenommen wenn sie durch eine schuldhafte Falsch- oder Nichtinformation des Reiseveranstalters bedingt sind.
17. UNWIRKSAMKEIT EINZELNER BESTIMMUNGEN
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge
18. GERICHTSSTAND:
Klagen gegen MAZI Travel & Events sind an dessen Sitz zu erheben. Für Klagen gegen den Reisenden ist der Wohnsitz des Reisenden maßgeblich.
Wichtiger Reisehinweis: Der Reisende sollte sich über Infektions- und Impfschutz sowie andere Prophylaxe Maßnahmen rechtzeitig Informieren; ggf. sollte ärztlicher Rat zu Thrombose - und anderen Gesundheitsrisiken eingeholt werden. Auf allgemeine Informationen, insbesondere bei den Gesundheitsämtern, reisemedizinisch erfahrenen Ärzten, Tropenmedizinern, reisemedizinischen Informationsdiensten oder der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung wird verwiesen.